Krefeld erkennt Rechtmäßigkeit der CCSP West-Dienstleistung an weiter lesen ...
für Anwohner und Passanten durch Abfallmanagement-Tätigkeiten
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Nachsortierung und Verdichtung von Abfällen ist zulässig weiter lesen ...
Entscheidung zur Zulässigkeit der Vor-Ort-Korrektur von Fehlbefüllungen weiter lesen ...
Das Fachblatt Müll und Abfall berichtet über das Thema Abfallmanagement weiter lesen ...
Die Stadt Dortmund und die EDG Entsorgung Dortmund GmbH blockieren die Einführung von Abfallmanagement weiter lesen ...
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass die Abfallsortierung vor Ort rechtlich nicht zu beanstanden sei. weiter lesen ...
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Erstellt am: 15.10.2007
Der auf europäisches und nationales Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Anno Oexle befasst sich im Fachblatt Müll und Abfall mit dem Thema Abfallmanagement in Großwohnanlagen
Zusammenfassung
Der Aspekte der Abfallvermeidung, der optimierten Trennung und Verwertung von Abfällen, aber auch der Sauberkeit und Hygiene von Behälterstandplätzen spielen bei der Bewirtschaftung von Großwohnanlagen und vergleichbaren Einrichtungen eine zunehmende Rolle. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist dabei die Reduktion abfallbezogener Nebenkosten als Folge verbesserter Abfallvermeidung und -verwertung. Dazu bieten private und kommunale Unternehmen unter dem Schlagwort Abfallmanagement verschiedene Dienstleistungen an. Die Zulässigkeit dieser Tätigkeiten, insbesondere der Vor-Ort-Korrektur von Fehlbefüllungen, wird rechtlich kontrovers diskutiert.
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