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für Anwohner und Passanten durch Abfallmanagement-Tätigkeiten
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Nachsortierung und Verdichtung von Abfällen ist zulässig weiter lesen ...
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Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass die Abfallsortierung vor Ort rechtlich nicht zu beanstanden sei. weiter lesen ...
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Ovg-Urteil | zur Übersicht | Krefeld
Erstellt am: 12.01.2009
Im Auftrag der CCSP West GmbH und weiterer Abfallmanagement-Unternehmen hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW) Bioaerosolmessungen im Umfeld von Abfallmanagement-Standorten in Düsseldorf, Duisburg und Dortmund durchgeführt.
Ziel dieser Untersuchung war zu klären, ob es an den Abfallbehälter-Standorten bei räumlicher Nähe der Wohnungen (Fenster, Balkone) zu erhöhten Keimbelastungen für die Bewohner kommt. Das heißt, ob bei dauerhafter Exposition über Fensterlüftung / Aufenthalt im Freien möglicherweise eine Gefährdung der Anwohner gegeben ist.
In der Zusammenfassung heißt es:
Die Untersuchung hat ergeben, dass sich sowohl bei den Kurzzeit- als auch den 6-Stunden-Messungen die Schimmelpilz-Konzentrationen an den quellennahen Messpunkten aller Messstandorte nicht oder im Einzelfall nur geringfügig von der jeweiligen Hintergrundkonzentration unterscheiden.
Ein anlagenspezifischer Umwelteinfluss auf das Wohnumfeld liegt demnach weder durch die Abfallmanagement-Tätigkeiten noch durch die Abfallcontainer-Standorte selbst vor.
Nach den vorgelegten Messergebnissen ist eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch Bioaerosole aus Abfallcontainern nicht anzunehmen.
Gutachten Download:
Walter-Kolb-Straße 1-3 60594 Frankfurt am Main Tel. 069 - 66 42 90 64